Die Gestaltung von Produkt- und Flaschenetiketten stellt Unternehmen vor immer größere Herausforderungen. Mit steigenden Anforderungen an Kennzeichnungen und Deklarationen wird es zunehmend schwieriger, alle notwendigen Informationen lesbar und gesetzeskonform auf dem begrenzten Platz eines Etiketts unterzubringen. Besonders die richtige Schriftgröße spielt eine entscheidende Rolle, um sicherzustellen, dass Verbraucher die wichtigen Angaben problemlos erfassen können und rechtliche Vorgaben eingehalten werden. Abhilfe schaffen hier Booklet-Etiketten oder Peel Off Etiketten.
Herausforderungen für Unternehmen
Die Lebensmittelkennzeichnung unterliegt strengen Vorschriften, insbesondere durch die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Diese Verordnung regelt, welche Pflichtangaben auf einem Etikett vorhanden sein müssen und welche Mindestschriftgrößen gelten. Die größte Herausforderung besteht darin, die vielen Pflichtangaben optisch ansprechend und gleichzeitig gut lesbar unterzubringen – vor allem bei kleinen Verpackungen und Flaschen.
Wichtige Punkte zur Schriftgröße auf Etiketten
- Mindestschriftgröße für Pflichtangaben: Laut LMIV muss die x-Höhe der Schrift mindestens 1,2 mm betragen.
- Ausnahme für kleine Verpackungen: Ist die größte Oberfläche der Verpackung kleiner als 80 cm², reduziert sich die Mindestschriftgröße auf 0,9 mm.
- Gut lesbare Schriftarten: Serifenlose Schriftarten werden oft empfohlen, um die Lesbarkeit zu verbessern.
- Kontrast beachten: Helle Schrift auf dunklem Hintergrund oder umgekehrt, sorgt für eine bessere Sichtbarkeit.
- Pflichtangaben mit festgelegter Größe: Manche Angaben, wie die Nettofüllmenge oder Alkoholgehalt, müssen eine bestimmte Schriftgröße haben, um gut lesbar zu sein.
- Zusätzliche Hinweise und Labels: Freiwillige Angaben, wie Nachhaltigkeitslabels oder Herkunftshinweise, sollten nicht die Pflichtangaben verdrängen.
Wichtiger rechtlicher Hinweis
Diese Informationen dienen als allgemeine Orientierung. Unternehmen sollten sich unbedingt umfassend über die gesetzlichen Vorschriften informieren oder eine rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Eine detaillierte Übersicht zu den gesetzlichen Anforderungen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unter folgendem Link: Lebensmittelkennzeichnung – Die wichtigsten Vorgaben.


