Aufkleber für Einrichtungen, die Lösungsmittel auf der Grundlage fluorierter Treibhausgase enthalten

Verordnung (EG) Nr. 842/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte fluorier te Treibhausgase und Durchführungsrechtsakte

Die Europäische Union hat sich im Rahmen des Kyoto-Protokolls verpflichtet, die Emissionen fluorierter Treibhausgase im Zeitraum 2008-2012 um 8 % bezogen auf den Ausgangswert im Jahre 1990 zu reduzieren.

Die Vorschriften der F-Gas-Verordnung sind u.a. für Betreiber von bestimmten Einrichtungen und Systemen, die F-Gase enthalten und deren technisches Personal und Unternehmen relevant. Die einfachste Möglichkeit zur Identifizierung des Kältemittels ist die Überprüfung des Kennzeichens am Behälter. Behälter, die F-Gase enthalten und seit dem 1. April 2008 in der EU in Verkehr gebracht werden, müssen mit einem Kennzeichen mit der Aufschrift:

Enthält vom Kyoto-Protokoll erfasste fluorierte Treibhausgase“ und der Angabe von Typ und Menge des F-Gases versehen sein. In vielen Fällen sind die einschlägigen Informationen auch für Behälter erhältlich, die bereits vor diesem Datum in Verkehr gebracht wurden. 
 
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Weitere Informationen
Qulle: ISBN 978-92-79-10210-3, DOI 10.2779/40022,© Europäische Gemeinschaften, 2009

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