Verordnung (EG) Nr. 842/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte fluorier te Treibhausgase und Durchführungsrechtsakte
Die Europäische Union hat sich im Rahmen des Kyoto-Protokolls verpflichtet, die Emissionen fluorierter Treibhausgase im Zeitraum 2008-2012 um 8 % bezogen auf den Ausgangswert im Jahre 1990 zu reduzieren.
Die Vorschriften der F-Gas-Verordnung sind u.a. für Betreiber von bestimmten Einrichtungen und Systemen, die F-Gase enthalten und deren technisches Personal und Unternehmen relevant. Die einfachste Möglichkeit zur Identifizierung des Kältemittels ist die Überprüfung des Kennzeichens am Behälter. Behälter, die F-Gase enthalten und seit dem 1. April 2008 in der EU in Verkehr gebracht werden, müssen mit einem Kennzeichen mit der Aufschrift:
„Enthält vom Kyoto-Protokoll erfasste fluorierte Treibhausgase“ und der Angabe von Typ und Menge des F-Gases versehen sein. In vielen Fällen sind die einschlägigen Informationen auch für Behälter erhältlich, die bereits vor diesem Datum in Verkehr gebracht wurden.
Wir drucken Ihnen die passenden Aufkleber zur Kennzeichnung auf Wunsch mit Ihrem Logo und Adresse.
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Qulle: ISBN 978-92-79-10210-3, DOI 10.2779/40022,© Europäische Gemeinschaften, 2009