Mit dem Beginn des Jahres 2015 ist auch die neue Lebensmittelinformationsverordnung in Kraft getreten. Das heißt für Lebensmittelhersteller, dass diese Ihre Print-Produkte nach den aktualisierten Richtlinien anpassen müssen. Zu den bekannten Vorgaben aus vergangenen Zeiten, wie z.B: das Mindesthaltbarkeits- oder das Verbrauchsdatum, das Verzeichnis der Zutaten etc., sind nun auch die folgenden Angaben/Anpassungen Pflicht geworden.