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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hinweis: Wir liefern ausschließlich an Industrie, Handwerk, Handel und die freien Berufe.
§1 Allgemeines
1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche
Lieferungen, Leistungen und Vereinbarungen von Typographus GmbH
(TYPOGRAPHUS), sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
Spätestens mit der Entgegennahme der Ware
oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
2. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Inhalt des
Vertrages. Sie erfordern keine weitere ausdrückliche Zurückweisung.
§2 Vertragsschluss
1. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot,
sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons "Bestellung
absenden" geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen
Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar
nach dem Absenden der Bestellung. Der Kaufvertrag kommt mit unserer separaten
Auftragsbestätigung, Rechnung oder Lieferung der Waren zustande.
2. Kündigt der Kunde den Vertrag, ohne das eine erhebliche Verletzung der aus dem Vertrag resultierenden Pflichten durch TYPOGRAPHUS verletzt wurden, wird eine Bearbeitungspauschale von 25,00 € zzgl. USt berechnet.
§3 Preise
Alle genannten Preise zzgl. UST und Versandkosten.
Fertigungsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen im branchenüblichem
Umfang bis zu 10% der bestellten Mengen behalten wir uns
gegen Berechnung vor.
§4 Fertigstellungstermine
Die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Termine für
die Auftragsfertigstellung entsprechen dem jeweiligen Planungsstand.
§5 Fixtermine
Fixtermine für die Auftragsfertigstellung gelten
grundsätzlich ab Werk und sind nur gültig, wenn sie von TYPOGRAPHUS
schriftlich als Fixtermin („verbindlicher Termin“) bestätigt
werden. Die Vereinbarung von Fixterminen kommt nur mit einem angemessenen Aufschlag
von mindestens 25 v.H. auf den Angebotspreis wirksam zustande.
§6 Höhere Gewalt
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer
Ereignisse, die die Fertigstellung wesentlich erschweren oder unmöglich
machen und nicht von TYPOGRAPHUS zu vertreten sind (hierzu zählen insbesondere
Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche Anordnungen, Nichterteilung
von Aus-, Ein- oder Durchfuhrgenehmigungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung
des Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung und sonstige Betriebsstörungen
jeglicher Art sowie Verkehrsstörungen - gleichgültig ob diese Ereignisse
bei TYPOGRAPHUS, deren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten) berechtigen
TYPOGRAPHUS, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich
einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag - soweit noch
nicht erfüllt - ganz oder teilweise zurückzutreten. Eine Kündigung
durch den Auftraggeber ist in diesen Fällen frühestens zwei Wochen
nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich, jedoch
nur dann, wenn ihm ein weiteres Abwarten nicht mehr zuzumuten ist. Eine Haftung
durch TYPOGRAPHUS ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
§7 Verzug des Auftraggebers
Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem sich
der Käufer selbst mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten in Verzug
befindet. Verspätete Datenanlieferung berechtigt TYPOGRAPHUS darüber
hinaus zum Vertragsrücktritt unter Schadenersatzpflicht des Auftraggebers.
§8 Eigentumsvorbehalts
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von
TYPOGRAPHUS. Unter Kaufleuten bzw. bei Lieferungen für den Geschäftsbetrieb
des Empfängers gilt, dass die gelieferte Ware bis zur vollständigen
Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden TYPOGRAPHUS-Forderungen gegen
den Auftraggeber Eigentum von TYPOGRAPHUS bleibt.
§9 Druckfreigabe
Die Druckfreigabe (Imprimatur) gilt grundsätzlich schon mit der Übersendung
der Druckdaten als erteilt. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druck- bzw.
Fertigungsfreigabe auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler
handelt, die erst in dem sich an die Freigabe anschließenden Fertigungsvorgang
entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen
Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
§10 Haftung des Auftraggebers für die Druckdaten
TYPOGRAPHUS führt alle Aufträge, sofern nicht ausdrücklich anders
vereinbart, auf der Grundlage der vom Auftraggeber gelieferten Druckdaten aus.
Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für die Vollständigkeit und
Richtigkeit dieser Daten, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler
vorliegen, diese aber nicht von TYPOGRAPHUS zu verantworten sind.
§11 Gewährleistungsausschluss für Druckdaten
TYPOGRAPHUS druckt ausschließlich die vom Auftraggeber bereitgestellten
Druckdaten unabhängig von deren Beschaffenheit und übernimmt daher
keine Gewährleistung für Mängel, die auf der Beschaffenheit dieser
Druckdaten beruhen. Eine Gewährleistung durch TYPOGRAPHUS entfällt
insbesondere in allen Fällen, in denen die Beschaffenheit der Druckdaten
oder die Art ihrer Erstellung von den Grundsätzen abweichen, die von TYPOGRAPHUS
im Internet in stets aktueller Form veröffentlicht sind oder schriftlich
bei TYPOGRAPHUS angefordert werden können.
§12 Prüfpflicht des Auftraggebers bei Empfang der Ware
Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie
der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Falle
unverzüglich zu prüfen.
§13 Reklamationsfrist
Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel sind nur innerhalb von drei
Werktagen nach Empfang der Ware zulässig. Nicht offensichtliche Mängel
sind innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen geltend zu machen.
§14 Geringfügige Abweichung vom Vertrag
Geringfügige und für die Verwendbarkeit der Ware unwesentliche Abweichungen
vom Vertrag ändern an der Vertragsgemäßheit der Ware nichts und
können nicht beanstandet werden.
§15 Sachmängel eines Teils der Lieferung
Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung
der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber
ohne Interesse ist.
§16 Reklamation des eingesetzten Materials
Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet
TYPOGRAPHUS nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen
Lieferanten. TYPOGRAPHUS kann sich durch Abtretung dieser Ansprüche an den
Auftraggeber von dieser Haftung befreien und haftet in diesem Falle wie ein Bürge,
falls die Ansprüche gegen den Lieferanten nicht durchsetzbar sind.
§17
Haftung
TYPOGRAPHUS haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches
oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht sind. In Fällen
einfacher Fahrlässigkeit haftet sie nur, sofern wesentliche Vertragspflichten
verletzt worden sind. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für
gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen der TYPOGRAPHUS. Im
kaufmännischen Verkehr ist die Schadensersatzhaftung darüber
hinaus bei einfachem und grob fahrlässigem Handeln nur auf den vorhersehbaren
typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine Haftung für Folgeschäden
wird nicht übernommen.
Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit
und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet TYPOGRAPHUS nicht.
In den Fällen, in denen eine Verletzung von vertragswesentlichen
Pflichten, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages
unbedingt erforderlich sind,
durch TYPOGRAPHUS vorliegt, haftet TYPOGRAPHUS auch für leichte
Fahrlässigkeit gemäß Ziffer 16 Satz 1.
TYPOGRAPHUS haftet nicht für Auftragsverzögerungen und -fehler
aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Daten oder Datenübermittlung
bzw.
unvollständiger oder fehlerhafter Auftragsanweisungen des Auftraggebers.
§18 Verjährung
Ansprüche auf Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung oder
Schadenersatz verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn
der mangelabhängigen
Ansprüche. Haftet TYPOGRAPHUS wegen Vorsatz oder arglistigen Verschweigens
eines ihr bekannten Mangels, so gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Absatz 1 gilt auch für alle übrigen Ansprüche des Auftraggebers,
egal aus welchem Rechtsgrund.
§19 Haftungsfreistellung
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der TYPOGRAPHUS übergebenen
Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht
zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber TYPOGRAPHUS von
allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
§20 Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Pflichten
ist, soweit nicht gesetzlich ausdrücklich ausgeschlossen, Berlin.
§21 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden
Streitigkeiten ist Berlin. §22 Anwendung deutschen Rechts
Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht
ist ausdrücklich ausgeschlossen.
§23 Salvatorische Klausel
Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB
wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
In allen Fällen der Unwirksamkeit dieser AGB gilt, dass eine unwirksame
Bestimmung stets durch eine solche zu ersetzen ist, die dem wirtschaftlichen
Sinn der unwirksamen am nächsten kommt, aber wirksam ist.
Fassung vom 28.12.2009 |