Über Typographus
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hinweis: Wir liefern ausschließlich an Industrie, Handwerk, Handel und die freien Berufe.

§1 Allgemeines
1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Vereinbarungen von Typographus GmbH (TYPOGRAPHUS), sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
2. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Inhalt des Vertrages. Sie erfordern keine weitere ausdrückliche Zurückweisung.
§2 Vertragsschluss
1. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons "Bestellung absenden" geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Der Kaufvertrag kommt mit unserer separaten Auftragsbestätigung, Rechnung oder Lieferung der Waren zustande.

2. Kündigt der Kunde den Vertrag, ohne das eine erhebliche Verletzung der aus dem Vertrag resultierenden Pflichten durch TYPOGRAPHUS verletzt wurden, wird eine Bearbeitungspauschale von 25,00 € zzgl. USt berechnet.

§3 Preise
Alle genannten Preise zzgl. UST und Versandkosten.

Fertigungsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen im branchenüblichem Umfang bis zu 10% der bestellten Mengen behalten wir uns gegen Berechnung vor.
§4 Fertigstellungstermine
Die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Termine für die Auftragsfertigstellung entsprechen dem jeweiligen Planungsstand.
§5 Fixtermine
Fixtermine für die Auftragsfertigstellung gelten grundsätzlich ab Werk und sind nur gültig, wenn sie von TYPOGRAPHUS schriftlich als Fixtermin („verbindlicher Termin“) bestätigt werden. Die Vereinbarung von Fixterminen kommt nur mit einem angemessenen Aufschlag von mindestens 25 v.H. auf den Angebotspreis wirksam zustande.
§6 Höhere Gewalt
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse, die die Fertigstellung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und nicht von TYPOGRAPHUS zu vertreten sind (hierzu zählen insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche Anordnungen, Nichterteilung von Aus-, Ein- oder Durchfuhrgenehmigungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung und sonstige Betriebsstörungen jeglicher Art sowie Verkehrsstörungen - gleichgültig ob diese Ereignisse bei TYPOGRAPHUS, deren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten) berechtigen TYPOGRAPHUS, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag - soweit noch nicht erfüllt - ganz oder teilweise zurückzutreten. Eine Kündigung durch den Auftraggeber ist in diesen Fällen frühestens zwei Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich, jedoch nur dann, wenn ihm ein weiteres Abwarten nicht mehr zuzumuten ist. Eine Haftung durch TYPOGRAPHUS ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
§7 Verzug des Auftraggebers
Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem sich der Käufer selbst mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten in Verzug befindet. Verspätete Datenanlieferung berechtigt TYPOGRAPHUS darüber hinaus zum Vertragsrücktritt unter Schadenersatzpflicht des Auftraggebers.
§8 Eigentumsvorbehalts
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von TYPOGRAPHUS. Unter Kaufleuten bzw. bei Lieferungen für den Geschäftsbetrieb des Empfängers gilt, dass die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden TYPOGRAPHUS-Forderungen gegen den Auftraggeber Eigentum von TYPOGRAPHUS bleibt.
§9 Druckfreigabe
Die Druckfreigabe (Imprimatur) gilt grundsätzlich schon mit der Übersendung der Druckdaten als erteilt. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druck- bzw. Fertigungsfreigabe auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Freigabe anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
§10 Haftung des Auftraggebers für die Druckdaten
TYPOGRAPHUS führt alle Aufträge, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, auf der Grundlage der vom Auftraggeber gelieferten Druckdaten aus. Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Daten, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht von TYPOGRAPHUS zu verantworten sind.
§11 Gewährleistungsausschluss für Druckdaten
TYPOGRAPHUS druckt ausschließlich die vom Auftraggeber bereitgestellten Druckdaten unabhängig von deren Beschaffenheit und übernimmt daher keine Gewährleistung für Mängel, die auf der Beschaffenheit dieser Druckdaten beruhen. Eine Gewährleistung durch TYPOGRAPHUS entfällt insbesondere in allen Fällen, in denen die Beschaffenheit der Druckdaten oder die Art ihrer Erstellung von den Grundsätzen abweichen, die von TYPOGRAPHUS im Internet in stets aktueller Form veröffentlicht sind oder schriftlich bei TYPOGRAPHUS angefordert werden können.
§12 Prüfpflicht des Auftraggebers bei Empfang der Ware
Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Falle unverzüglich zu prüfen.
§13 Reklamationsfrist
Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel sind nur innerhalb von drei Werktagen nach Empfang der Ware zulässig. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen geltend zu machen.
§14 Geringfügige Abweichung vom Vertrag
Geringfügige und für die Verwendbarkeit der Ware unwesentliche Abweichungen vom Vertrag ändern an der Vertragsgemäßheit der Ware nichts und können nicht beanstandet werden.
§15 Sachmängel eines Teils der Lieferung
Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
§16 Reklamation des eingesetzten Materials
Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet TYPOGRAPHUS nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Lieferanten. TYPOGRAPHUS kann sich durch Abtretung dieser Ansprüche an den Auftraggeber von dieser Haftung befreien und haftet in diesem Falle wie ein Bürge, falls die Ansprüche gegen den Lieferanten nicht durchsetzbar sind.
§17 Haftung
TYPOGRAPHUS haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht sind. In Fällen einfacher Fahrlässigkeit haftet sie nur, sofern wesentliche Vertragspflichten verletzt worden sind. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen der TYPOGRAPHUS. Im kaufmännischen Verkehr ist die Schadensersatzhaftung darüber hinaus bei einfachem und grob fahrlässigem Handeln nur auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine Haftung für Folgeschäden wird nicht übernommen.
Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet TYPOGRAPHUS nicht.
In den Fällen, in denen eine Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages unbedingt erforderlich sind,
durch TYPOGRAPHUS vorliegt, haftet TYPOGRAPHUS auch für leichte Fahrlässigkeit gemäß Ziffer 16 Satz 1.
TYPOGRAPHUS haftet nicht für Auftragsverzögerungen und -fehler aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Daten oder Datenübermittlung bzw.
unvollständiger oder fehlerhafter Auftragsanweisungen des Auftraggebers.
§18 Verjährung
Ansprüche auf Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung oder Schadenersatz verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn der mangelabhängigen
Ansprüche. Haftet TYPOGRAPHUS wegen Vorsatz oder arglistigen Verschweigens eines ihr bekannten Mangels, so gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Absatz 1 gilt auch für alle übrigen Ansprüche des Auftraggebers, egal aus welchem Rechtsgrund.
§19 Haftungsfreistellung
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der TYPOGRAPHUS übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber TYPOGRAPHUS von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
§20 Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Pflichten ist, soweit nicht gesetzlich ausdrücklich ausgeschlossen, Berlin.
§21 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Berlin. §22 Anwendung deutschen Rechts
Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausdrücklich ausgeschlossen.
§23 Salvatorische Klausel
Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In allen Fällen der Unwirksamkeit dieser AGB gilt, dass eine unwirksame Bestimmung stets durch eine solche zu ersetzen ist, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen am nächsten kommt, aber wirksam ist.

Fassung vom 28.12.2009