Neues Jahr … neue Lebensmittelinformationsverordnung

Mit dem Beginn des Jahres 2015 ist auch die neue Lebensmittelinformationsverordnung in Kraft getreten. Das heißt für Lebensmittelhersteller, dass diese Ihre Print-Produkte nach den aktualisierten Richtlinien anpassen müssen. Zu den bekannten Vorgaben aus vergangenen Zeiten, wie z.B: das Mindesthaltbarkeits- oder das Verbrauchsdatum, das Verzeichnis der Zutaten etc., sind nun auch die folgenden Angaben/Anpassungen Pflicht geworden.

Die Bezeichnung von Lebensmitteln

Hier müssen nun alle Lebensmittelbestandteile sowie deren Lebensmittelzusatzstoffe (Stoffe mit E-Nummern)  „in absteigender Reihenfolge ihres Gehalts im fertigen Produkt aufgeführt werden“.
Die Kennzeichnung von Nettofüllmenge und vom Mindesthaltbarkeitsdatum wird bei leicht verderblichen Lebensmitteln durch das Verbrauchsdatum ersetzt.
Eine Web-Adresse auf der Verpackung genügt nicht als Kontaktangabe, hier muss der Lebensmittelhersteller unter der angegebenen Anschrift für den Verbraucher postalisch erreichbar sein.

Verwendung und Aufbewahrung

Unter dem Aspekt der umfassenden Verbraucherinformation werden nun auch die Anweisungen für die Verwendung und die Aufbewahrung umfangreicher – dies gilt auch für die Kennzeichnung von Herkunftsort oder Ursprungsland.

Die Allergenkennzeichnung

Lebensmittelbestandteile, wie z.B.: Nüsse, Milch, Soja müssen jetzt deutlich durch den Schriftsatz hervorgehoben werden.

Die Inhaltsangabe der Nährwerte (Nährwertdeklaration)

Diese ist ab dem 31.12.12016 verpflichtend für alle Lebensmittel.
Entscheidet sich der Hersteller diese  Angaben bereits freiwillig zu machen, müssen diese seit dem 31.12.2014 den neuen Anforderungen entsprechen. Dabei beziehen sich diese Neurungen hauptsächlich auf die Reihenfolge der Nährstoffe und deren Bezeichnung (statt: Natrium heißt es nun: Salz).

Das Design bleibt nicht unbetroffen von den Neuerungen der Lebensmittelinformationsverordnung -  für verpflichtende Angaben beträgt die Mindestschriftgröße nun 1,2 mm für die x-Höhe.

Wenn die neuen Vorgaben den Hersteller, nicht aber die Druckerei betreffen… warum ist das Thema für die Typographus GmbH dann so interessant?

 

Die Druckerei führt blickdichte Folien in den Variationen matt und glänzend im Sortiment, die Ihnen ermöglichen die neuen Angaben in der derzeitigen Übergangsphase auf Ihr Produkt zu bringen, ohne die komplette Charge bereits produzierter Verpackungen nachzudrucken. Einfach Design und Pflichtangaben aktualisieren und Aufkleber  bestellen oder hier individuell anfragen .

Für weitere Informationen gehen Sie bitte auf:
http://www.lebensmittelklarheit.de/informationen/die-neue-lebensmittelinformationsverordnung

Stand: 19.01.2015